Pflegegrad beantragen

Pflegegrad beantragen - Checkliste
Pflegegrad beantragen - Checkliste

Pflegegrad beantragen

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Pflegegrad beantragen: Wie funktioniert das und was ist dabei zu beachten?

Das Vorliegen eines Pflegegrades ist die Voraussetzung dafür, dass die Pflegekasse z. B. für Leistungen, die durch Pflegekräfte erbracht werden, finanziell aufkommt. Pflegebedürftiger Menschen müssen hierfür einen Pflegegrad beantragen. Der Bewilligung geht ein standardisiertes Verfahren und Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung bei gesetzlich versicherten Personen bzw. durch die Medicproof GmbH bei privat versicherten Personen voraus. Alles, was Sie bei der Beantragung eines Pflegegrades berücksichtigen müssen, haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst.

Pflegegrad beantragen - Checkliste
Pflegegrad beantragen – Checkliste

Wann Pflegegrad beantragen?

Menschen, die künftig Pflege benötigen bzw. deren Angehörige, sollten einen Pflegegrad so früh wie möglich bzw. nötig stellen.

Dann, wenn eine Verschlechterung des allgemeinen Gesundheitszustandes festgestellt und Hilfe für Dinge benötigt wird, die früher ohne fremde Hilfe erledigt werden konnten, ist es Zeit, sich mit der Pflegekasse in Verbindung zu setzen.

Die Antragsbearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen. Zudem erbringt die Pflegekasse Pflegeleistungen nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. D. h. verschlechtert sich der Gesundheitszustand zunehmend, entscheiden Wochen oder Tage darüber, ob und wie schnell die pflegebedürftige Person Hilfe erfährt.

Ein bestimmtes Alter oder das Überschreiten einer bestimmten Altersgrenze sind dabei keine geeigneten Kriterien, um einen Pflegegrad zu beantragen.

Als letzter Aspekt zum richtigen Zeitpunkt der Antragsstellung sei erwähnt, dass hingegen eine zu frühe Beantragung bei z. B. einer vorübergehenden, leichten körperlichen Beeinträchtigung hingegen zu einer Ablehnung führen kann.

Wo beantrage ich einen Pflegegrad?

Der Antrag auf Zuteilung eines Pflegegrades ist an die zuständige Pflegekasse zu richten. Experten raten dazu, dies schriftlich zu tun. Bei einer telefonischen Kontaktaufnahme oder E-Mail verschicken die Pflegekassen in der Regel ein Antragsformular, das deutlich umfangreicher als ein eigen formulierter Antrag ist und dadurch bereits eine erste bürokratische Hürde darstellt. Wichtig bei der Antragsstellung ist, dass dieser von der künftig pflegebedürftigen Person selbst unterzeichnet wurde und daraus klar und deutlich hervorgeht, dass die Zuteilung eines Pflegegrades gewünscht ist bzw. gefordert wird.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Die Frage, wie ich einen Pflegegrad beantrage, zielt darauf ab, ob diesen die pflegebedürftige Person oder ein Angehöriger selbst stellen oder hierfür die Hilfe eines auf die Antragsstellung spezialisierten Dienstleisters beanspruchen. Ein solcher Dienstleister hat den Vorteil, dass er jährlich verschiedene Anträge begleitet und somit eine erhebliche Hilfe und Entlastung bedeutet. Dem gegenüber stehen jedoch Kosten für die Dienstleistung, wobei die meisten dieser Dienstleister größtenteils erfolgsabhängig arbeiten. D. h. es fällt oft ein bestimmter kleinerer Betrag für ein Erstgespräch / eine Erstberatung an und zweiter Betrag bei erfolgreicher Bewilligung des Pflegegrades.

Letztlich liegt es an jedem selbst darüber zu entscheiden, den Antrag selbst zu stellen oder sich ggf. Arbeit und Bürokratie zu ersparen und die Erfolgswahrscheinlichkeit einer Bewilligung zu erhöhen.

Wie läuft die komplette Antragsstellung ab?

Nachfolgende Grafik verdeutlicht schemenhaft den kompletten Prozess der Antragsstellung:

Zunächst erfolgt eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Pflegekasse.

Anschließend besucht der Medizinische Dienst der Krankenversicherung die künftig zu pflegende Person, um dadurch den notwendigen Pflegeaufwand ermitteln zu können.

Im Anschluss erstellt der zuständige Mitarbeiter des medizinischen Dienstes ein Gutachten und beurteilt den Grad der Pflegebedürftigkeit des Antragstellers nach den Kriterien des SGB XI. Um Beurteilungsfehler zu vermeiden, empfehlen verschiedene Experten eine gründliche Vorbereitung auf diesen Besuchstermin. Wie eine solche Vorbereitung aussehen kann, haben wir in diesem Beitrag mit dem Thema “Vorbereitung auf den Besuch durch den MDK” zusammengefasst.

Die Zuteilung des (erwarteten) Pflegegrades erfolgt spätestens 5 Wochen nach Begutachtung. Oder aber, die Pflegekasse hat den Antrag abgelehnt oder einen zu niedrigen Pflegegrad zugewiesen. Ein niedrigerer Pflegegrad bedeutet, dass die Pflegekasse für weniger Pflegeleistung aufkommt.

Was tue ich, wenn der Antrag abgelehnt oder ein zu niedriger Pflegegrad zugewiesen wurde?

In diesem Falle steht dem Antragsteller das Recht zu, Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen und eine neue Begutachtung einzufordern. Den Widerspruch muss der Antragsteller spätestens vier Wochen nach Entscheidung des Pflegekassen an den zuständigen Medizinischen Dienst des Bundeslandes richten, in dem er wohnhaft ist. Innerhalb einer weiteren vierwöchigen Frist hat die Begründung des Widerspruchs zu erfolgen.

Auch für diese Fälle gibt es spezielle Dienstleister, die einen professionellen Widerspruch formulieren. Oder die Formulierung eines professionellen Widerspruchs ist bereits im Leistungsumfang mitinbegriffen.

Bei erneuter Ablehnung oder einer objektiv feststellbaren Verschlechterung des Gesundheitszustandes, kann die pflegebedürftige Person einen erneuten Antrag auf Zuteilung eines oder Korrektur des bestehenden Pflegegrades stellen.

Ambulante Pflege oder Pflegeeinrichtung?

Beide Pflegeformen haben ihre Vor- und Nachteile. Es bedarf einer wohlüberlegten Entscheidung, ob eine Pflegefachkraft eines mobilen Pflegedienstes die Pflege in den heimischen vier Wänden übernimmt oder diese in einer Pflegeeinrichtung stattfindet.

Entscheidet sich die zu pflegende Person (und deren Angehörige) für die häusliche Pflege, stehen für notwendige bauliche Veränderungen verschieden Fördermittel zur Verfügung. Pflegekassen fördern mit dem Pflegekassenzuschuss oder die KfW mit Zuschüssen und Darlehen den Badumbau. Auch Landesbanken und verschiedene Kommunen stellen Fördermöglichkeiten bereit und fördern bauliche Maßnahmen zur Barrierereduzierung und somit zur Erleichterung der Pflege.

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