Barrierefrei Bauen – Was gilt es zu beachten?

Barrierefrei Bauen, um anschließend barrierefrei Wohnen zu können, hat gegenüber dem Kauf und / oder Renovierung einer Wohnung viele Vorteile. Erfahren Sie in diesem Beitrag alles Wichtige rund um das Thema „Barrierefrei Bauen“

Was bedeutet barrierefrei Bauen?

Barrierefrei Bauen beginnt bereits vor dem eigentlichen Bauvorhaben mit der Planung. Ohne sorgfältige Planung, wird nach Fertigstellung keine oder nur bedingte Barrierefreiheit erreicht werden. Barrierefrei Bauen oder in einer nicht vollständigen Variante barrierearm Bauen bedeutet, dass die Räumlichkeiten von allen Menschen entweder gänzlich ohne fremde Hilfe oder nur mit einigen wenigen Hilfsmitteln genutzt werden können. Häufig verwendet die Literatur auch synonym den Begriff „behindertengerechtes Bauen“.

Paragraf 2, Absatz 1 SGB IX enthält eine Definition von Behinderung:

„Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist.“

barrierefrei bauen

Während also für das Vorliegen einer Behinderung eine zeitliche Komponente notwendig ist (mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate) und diese demnach Bestandteil der Bezeichnung „behindertengerecht Bauen“ wäre, ist eine zeitliche Komponente für barrierefreies Bauen nicht vorgesehen. Mit anderen Worten: Die synonyme Verwendung von barrierefrei Bauen und behindertengerecht Bauen erweist sich als nicht korrekt. Vielmehr ist behindertengerechtes Bauen eine Teilmenge von barrierefreiem Bauen. Denkbar wäre zum Beispiel, dass aufgrund einer vorübergehenden Knieverletzung oder nach dem Einsatz einer künstlichen Hüfte temporär für weniger als sechs Monate ein Treppenlift eingebaut wird.

Barrierefrei Bauen: Das Grundstück

Die Auswahl eines neuen oder der Betrachtung eines vorhandenen Baugrundstücks stellt den ersten wichtigen Schritt dar. Steht der Kauf eines neuen Baugrundstücks bevor, machen Sie sich mit der Lage und der Infrastruktur vertraut. Sollten Sie die Wahl zwischen mehreren Grundstücken haben, kann es durchaus sinnvoll sein, jenes auszuwählen, das möglichst ebenerdig liegt und eine gute Infrastrukturanbindung hat. Ein Grundstück in Hanglage mit steilen Straßen, die im Winter zufrieren oder schlechte Straßen und Gehwege haben zwar zunächst einmal keine Auswirkungen auf die Barrierefreiheit im Haus oder der Wohnung selbst. Müssen jedoch Bürgersteige oder die Hofeinfahrt von Eis- und Schnee befreit werden, steigt durch den Abhang das Sturz- und Verletzungsrisiko. Zudem erschweren ein steiler Berg oder Hang tägliche Besorgungen oder Spaziergänge von zu Hause aus und bilden so durch den Auf- und Abstieg unfreiwillig Barrieren, die im Haus selbst durch einen Treppenlift oder ebenerdige Wohnfläche beseitigt wurden.

Befindet sich das Grundstück hingegen bereits im Eigentum, entfallen derartige Überlegungen zur Lage und Beschaffenheit. Aber auch dann sind grundsätzliche Überlegungen zur Bebauung des Grundstückes sinnvoll.

Barrierefrei Bauen: Bauplanung

Nach der Grundstückswahl steht die Herausforderung der Bauplanung bevor. Neben der Planung der Immobilie auf der einen Seite, steht auf der anderen Seite die Finanzplanung. Welche Zuschüsse und sonstigen Fördermittel gibt es? Welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt werden? Soll bzw. muss und wenn ja wie viel Eigenkapital eingesetzt werden? Welche Laufzeit hat ein Kredit und wie setzen sich Zins- und Tilgung zusammen. Diese und weitere Fragen gilt es zu beantworten.

Fördermöglichkeiten

Eine Barrierefrei Bauen Förderung existiert in vielschichtiger Weise. Liegt ein Pflegegrad vor, kommt in jedem Fall der Pflegekassenzuschuss in Höhe von 4.000 Euro in Betracht. Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau, Landesbanken der einzelnen Bundesländer sowie teilweise auch Kommunen stellen Fördermittel zum barrierefrei Bauen zur Verfügung. Hierbei handelt es sich entweder um reine Förderkredite, um Zuschüsse oder um eine Kombination aus beidem. D. h. die Gewährung eines Zuschusses geht einher mit der Inanspruchnahme eines Förderkredites. In der aktuellen Niedrigzinsphase (Stand April 2020) kann es jedoch ratsam sein, die Konditionen von Förderkrediten mit Kreditangeboten der Hausbank zu vergleichen. Förderkredite haben oft starre Laufzeiten und Tilgungsanteile, sodass ein Kredit der Hausbank mitunter flexibler ist.

Pflegestützpunkte mit den entsprechenden Pflegeberatern sowie Bankberater stehen diesbezüglich für Fragen und Beratungsgespräche gerne zur Verfügung.

Bei einem Blick in die entsprechenden Förderbedingungen lässt sich feststellen, dass die Baumaßnahmen die DIN 18040-2 erfüllen müssen bzw. sich daran orientieren sollen. Die DIN 18040-2 enthält Vorschriften für die barrierefreie Planung und Ausstattungen von Wohnungen und Außenanlagen wie z. B. Mindestabstände, Höhen oder Breiten. Obwohl diese künftig durch die europäische DIN EN 17210 Norm künftig ersetzt werden, um sämtliche Vorschriften betreffend Barrierefreiheit auf europäische Ebene zu harmonisieren, richtet sich die Bauplanung derzeit noch nach der gültigen deutschen Norm.

Bevor Sie sich selbst die Mühe machen und die Norm detailliert zu studieren, empfehlen wir an der Stelle auf die Hilfe eines erfahrenen Architekten bzw. Bauplaners zu setzen. Dadurch ist nicht nur gewährleistet, dass die Vorgaben der Norm eingehalten werden, sondern umgekehrt auch bei Nichtbeachtung etwaige Haftungsansprüche bestehen. Verschiedene im Internet zugängliche Datenbanken oder die Architektenkammern der einzelnen Bundesländer geben Auskunft über Architekten, die eine barrierefreie Bauplanung anbieten.

Nachfolgende eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten baulichen Anforderungen für Küche, Bad, Wohnzimmer und Arbeitszimmer.

Barrierefrei Bauen: Die Küche

Eine barrierefreie Küche besitzt auf die Körpergröße angepasste Arbeitsflächen und Schränke. Einzelne Schrankelemente sollten ggf. absenkbar sein. Auch Rollcontainer eignen sich sehr gut, um z. B. bestimmte Küchengegenstände aus unteren Schubladen im Sitzen entnehmen zu können. Für Rollstuhlfahrer müssen Arbeitsplatte oder Spüle unterfahrbar sein. Als praktisch nützlich erwiesen hat sich in der Küche auch eine Anti-Rutsch-Beschichtung, um die Sturzgefahr bei überschwappendem Spülwasser zu vermindern. Lichtschalter und Steckdosen müssen des Weiteren so platziert sein, dass sie jederzeit gut erreichbar sind.

Barrierefrei Bauen: Das Badezimmer

Auch für das Badezimmer gelten besondere Anforderungen. Angefangen bei der Sitzbadewanne, über die bodengleiche Dusche bis hin zu erhöhten Waschtischen und einem erhöhten WC – Barrieren im Badezimmer gibt es überall. Sind Betroffene auf einen Rollstuhl angewiesen, muss der Waschtisch unterfahrbar und vor dem WC ausreichend Platz zum Wenden und Rangieren des Rollstuhls vorhanden sein. In allen Fällen gehört zu den weiteren Voraussetzungen eine Anti-Rutsch Boden bzw. mit einer Anti-Rutsch Beschichtung behandelte Böden. Die Mindestfläche für ein barrierefreies Bad beträgt 3,20 Quadratmeter, für Rollstuhlfahrer 5,40 Quadratmeter.

Barrierefrei Bauen: Wohnzimmer und Schlafzimmer

Alle sonstigen Räumlichkeiten müssen so konzipiert sein, dass Licht- und Elektroschalter gut erreichbar sind und die Türrahmen breit genug sind und Platz für Rollstuhlfahrer bieten. Zwar nicht zwingend vorgeschrieben, aber erwiesenermaßen praktisch, ist eine gleichmäßige Raumaufteilung. Winkel oder Vorsprünge sehen zwar schön aus, verengen aber ggf. den Raum und Durchgänge unnötig.

Barrierefrei Bauen: Smarthome?

Smarthome bedeutet, dass bestimmte Gerätschaften und Einrichtungsgegenstände miteinander vernetzt und ferngesteuert werden können. Während bei einigen Elementen die Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität im Vordergrund steht und weniger Barrierefreiheit, gibt es jedoch einige Elemente, die auch sinnvollerweise Barrieren reduzieren. Ferngesteuerte Rollläden beispielsweise ersparen täglich Bewegungen, die mit Kraftaufwand verbunden sind und Schmerzen verursachen können. Aber auch Heizkörper und Markisen lassen sich fernsteuern und ersparen hier vermeidbare Bewegungen. Selbst wenn Sie dem Thema skeptisch gegenüberstehen und den praktischen Nutzen zunächst nicht sehen, so raten wir jedoch dazu, Smarthome in Ihre Überlegungen miteinzubeziehen und die Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Ob Sie dann tatsächlich die Steuerungselemente installieren und Smarthome nutzen, wäre noch einmal eine andere Frage.

Vorteile Barrierefreies Bauen

Barrierefrei (Neu)Bauen hat gegenüber Umbauen einige Vorteile.

Zunächst entfallen die Kosten für die Demontage. Die vorhandene Bausubstanz wie beispielsweise Dusche oder Badewanne muss nicht abgetragen und kostenpflichtig entsorgt werden.

Dementsprechend entfällt der Aufwand für mögliche Umbauarbeiten. Es entstehen auch hier keine zusätzlichen Kosten und die Bausubstanz wird nicht beschädigt.

Neben diese zusätzlichen Kosten gesellt sich der Faktor Zeit. Eine sorgfältige Planung von vornherein ermöglicht eine Abstimmung der Bauprozesse aufeinander. Einzelne Prozesse greifen sauber ineinander und ein zuvor festgelegter Zeitplan kann eingehalten werden. Unvorhersehbarkeiten treten hier nur in seltenen Fällen auf.

Barrierefreies Bad mit SchnellesBad Deutschland

SchnellesBad Deutschland ist ihr Experte rund um die Themen alters- und pflegegerechten Badneubau und alters- und pflegegerechte Badsanierung. Gerne kümmern wir uns auch um ihr (neues) Badezimmer und reduzieren und beseitigen geschickt Barrieren. Haben Sie Fragen zu uns oder unseren Dienstleistungen? Dann stehen wir Ihnen gerne hierfür telefonisch, per E-Mail, Kontaktformular oder Fax zu Verfügung. Hier finden Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.

X