Barrierefrei Wohnen
Barrierefrei Wohnen
Viele Städte und Kommunen werben in der Tagespresse oder im Immobilienteil mit der Überschrift „Barrierefrei Wohnen“. Damit sollten gezielt behinderte und pflegebedürftige sowie ältere Menschen angesprochen werden, die meist einen Pflegegrad haben und auf Barrierefreiheit angewiesen sind. Ziel solcher kommunalen Marketingmaßnahmen ist es, die Attraktivität der Innenstädte zu erhalten. Häufig verfügen Senioren über eine wichtige Kaufkraft, was für den Einzelhandel von großer Bedeutung ist. Mit Blick auf die demografische Entwicklung in der Bevölkerung werden barrierefreier Wohnraum, aber auch das Vorhandensein von ambulanten Pflegediensten zunehmend zu einem wichtigen Standortfaktor.
Barrierefrei Wohnen: Definition
Die Barrierefrei Wohnen Definition besteht aus zwei Komponenten. Bezüglich Barrierefreiheit enthält das Behindertengleichstellungsgesetz in Paragraf 4 eine Definition. Darin heißt es:
„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“
Eine Wohnung hingegen umfasst nach vorherrschenden Definitionen eine bauliche abgeschlossene Wohneinheit, die mindestens über ein Bad bzw. Dusche und Toilette verfügen muss und deren Wohnfläche mindestens 23 Quadratmeter betragen muss.
Weil sich die Anforderungen von Barrierefreiheit und die Mindestanforderungen einer Wohnung nicht in Einklang bringen lassen, muss eine Definition für barrierefrei Wohnen folglich abgewandelt werden.
Barrierefrei Wohnen erstreckt sich über die eigenen vier Wände hinaus und bezieht das komplette Lebensumfeld mit ein. Neben der eigentlichen Wohnung gehören hierzu beispielsweise ein barrierefreies Treppenhaus, barrierefreie öffentliche Einrichtungen, Park und Einkaufsmöglichkeiten. Auch ein auf die Bedürfnisse älterer und pflegebedürftiger Menschen angepasster öffentlicher Personennahverkehr zählt im weiteren Sinne zu den Bestandteilen von barrierefrei Wohnen.
Barrierefreie Wohnung
Eine barrierefreie Wohnung bildet den Kern des täglichen Lebens. Daher gilt ihr besonderes Augenmerk. Hinsichtlich barrierefreier baulicher Substanz rückt vor allem das Badezimmer in den Fokus. Neben Mindestmaßnahmen und notwendigen Abständen, festgelegt in der DIN 18040-2 Norm, die gleichermaßen Voraussetzung für die Gewährung von Zuschüssen und Fördermitteln sind, ist die Beschaffenheit der sanitären Einrichtungsgegenstände entscheidend. Hierzu zählen beispielsweise das spülrandlose WC, eine Sitzbadewanne, eine bodengleiche Dusche oder spezielle rutschfeste Bodenbeläge bzw. Fliesen. Zu den weiteren Elementen, die eine barrierefreie Wohnung auszeichnen, gehören leicht zugänglich angebrachte Lichtschalter und Steckdosen und verbreiterte Türen zum Befahren mit dem Rollstuhl. Ebenso gelten eine ebenerdige Wohnfläche bzw. ein verbreitertes Treppenhaus für die Montage eines Treppenliftes als Standard barrierefreier Wohnungen.
Barrierefrei Wohnen Förderung
Sowohl für die Neuschaffung als auch für den Umbau zu barrierefreiem Wohnraum gibt es eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten. Für Wohnungseigentümer stehen mit dem Pflegekassenzuschuss sowie den KfW-Fördermitteln attraktive Fördermittel zur Verfügung. Weil wie eingangs erwähnt barrierefreier Wohnung auch zunehmen zu einem wichtigen Standortfaktor wird, fördern überdies Kommunen wie beispielsweise die Städte Fulda oder Mannheim mit eigenen Fördermitteln barrierefreien Wohnraum.
Überdies stellen aber auch die Förderbanken der Bundesländer sowie Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Privatbanken geeigneter Fördermittel zum barrierefreien Wohnen zur Verfügung.
Entsprechendes gilt für Vermieter und Bauherren. Das Angebot an Fördermitteln ist vielfältig.
Sind Sie nicht Wohnungseigentümer, sondern Mieter, kann die Gewährung von Fördermitteln daran geknüpft sein, dass der Vermieter Kündigungsschutz gewährt. Überdies sollten bzw. müssen Mieter grundsätzlich baulicher Maßnahmen mit dem Vermieter abstimmen. Es wäre nachvollziehbarerweise nicht zweckmäßig, wenn der Mieter den ihm zustehenden Pflegekassenzuschuss für die alters- und pflegegerechte Badsanierung einsetzt und weniger Wochen nach Fertigstellung aufgrund von Eigenbedarf das Mietverhältnis gekündigt wird.
Barrierefrei Wohnen im Alter
Barrierefrei Wohnen im Alter bedeutet, eine Wohnung oder ein Haus zu finden bzw. zu bauen, die möglichst barrierearm oder bestenfalls gänzlich barrierefrei sind. Hinzu kommt eine auf Senioren zugeschnittene Infrastruktur wie beispielsweise ein gut ausgebauter öffentlicher Personennahverkehr oder qualifizierte ambulante Pflegedienste. Vielen Kommunen verfügen hierfür extra über eigene Informationsseiten oder bieten Beratung durch die Kommunalverwaltung an. Oft verfügen Kommunen auch über Netzwerker bestehend aus Architekten, Bauunternehmen und Handwerksbetrieben, die entsprechend zertifiziert sind und / oder die fachliche Kompetenz vorweisen, um barrierefrei Wohnen im Alter zu ermöglichen.
Barrierefreies Badezimmer mit SchnellesBad Deutschland
SchnellesBad Deutschland ist ihr Ansprechpartner, wen es um den Neu- oder Umbau vom barrierefreien Badezimmer geht. Unsere Handwerker und Monteure sind hierfür deutschlandweit im Einsatz und kümmern sich gerne auch um ihr Badezimmer. Ob Umbau Wanne zur Dusche, bodengleiche Dusche oder neues spülrandloses WC. Wir kümmern uns um ihr Anliegen. Haben Sie Fragen zu uns oder unseren Dienstleistungen? Wünschen Sie eine Beratung oder möchten einen Termin mit uns vereinbaren? Dann finden Sie hier unsere Kontaktmöglichkeiten.