KfW Förderung für das Badezimmer – Stand Juni 2021
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gehört bekanntermaßen zu größten und bekanntesten Förderbanken in Deutschland. Neben verschiedenen Förderkrediten bietet die KfW auch Zuschüsse an. Allerdings koppelt die KfW diese an die Vergabe von Förderkrediten oder aber an bestimmte Bauvorhaben.
Mit dem Kredit 159 und dem Zuschuss 455 B verfügt die KfW über Fördermittel zum Abbau von Barrieren. Sie trägt damit dazu bei, das Wohnen im Alter zu ermöglichen oder zu erleichtern. Zur Barrierereduzierung gehört z. B. neben dem Einbau eines Treppenliftes auch die alters- und pflegegerechte Badsanierung.
Bei einem solchen Badumbau erfolgt vor allem der Austausch von Dusche und / oder Badewanne durch bodengleiche Modelle mit verschiedenen Stütz- und Haltegriffen oder Sitzgelegenheiten. Aber auch rutschfeste Böden, leicht zu reinigende Boden- und Wandbeläge oder erhöhte Wascharmaturen sorgen für ein barrierearmes oder idealerweise barrierefreies Badezimmer.
Wie funktionieren der KfW Kredit 159 und der Zuschuss 455-B?
Sowohl der KfW Kredit 159 als auch der KfW Zuschuss 455-B eignen sich zur Barrierereduzierung wie z. B. der alters- und pflegegerechten Badsanierung. Beide Fördermittel setzen eine Antragsstellung voraus. Kernbestandteil für die Gewährung durch die KfW ist in beiden Fällen eine Vorhabensbeschreibung der Baumaßnahmen unter Einhaltung technischer Mindestanforderungen.
Der KfW Kredit 159 verpflichtet den Kreditnehmer zur Rückzahlung, während der 455 B Zuschuss nicht zurückbezahlt werden muss.
Für den Kredit gilt gemäß KfW Merkblatt:
„Förderfähig sind Investitionskosten mit einem Kreditbetrag von maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit.“
Bezüglich des Zuschusses heißt es im entsprechenden KfW Merkblatt:
„Der Zuschusssatz beträgt für Einzelmaßnahmen 10 % der förderfähigen Investitionskosten pro Antrag und für den Standard Altersgerechtes Haus 12,5 % pro Antrag. Einen Antrag können Sie stellen, wenn Sie mindestens 2.000 Euro investieren. Förderfähig sind Investitionskosten bis maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit.“
Wie ist der aktuelle Stand im Jahr 2021?
Mit Pressemitteilung vom 05.01.2021 gaben KfW und das BMI Folgendes bekannt:
„Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat die Fördermittel für Maßnahmen zur Barrierereduzierung für das Jahr 2021 auf 130 Mio. EUR festgelegt. Im Jahr 2020 standen dafür 100 Mio. EUR bereit, im Zuge des Konjunkturpakets wurde die Förderung um weitere 50 Mio. EUR aufgestockt. Die Zuschüsse können ab sofort bei der KfW beantragt werden.“ (Quelle: KfW Pressemitteilung vom 05.01.2021).
Damit trug das BMI der steigenden Nachfrage nach Zuschüssen aus KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ Rechnung.
Die KfW begründet diesen Umstand mit dem mit dem demografischen Wandeln einhergehenden Bedarf und stärkerem Bewusstsein und zunehmendem Interesse in der Bevölkerung an der Reduzierung von Barrieren im Eigenheim.
Als Verstärker tritt in diesem Zusammenhang die Corona Pandemie auf. Ausganssperren, eingeschränkte Kulturangebote sowie eingeschränkte Reisemöglichkeiten trugen und tragen dazu bei, dass Menschen mehr Zeit in den heimischen vier Wänden verbringen.
Barrieren, die in der Vergangenheit zwar bereits bestanden, werden nun bewusster wahrgenommen und deren Beseitigung angegangen.
Trotz dieser Aufstockung um 30 Millionen Euro bzw. um 30% ist auf den Internetseiten der KfW zu lesen, dass die Bundesmittel für barrierereduzierende Baumaßnahmen für das Jahr 2021 bereits aufgebraucht seien (Stand: Juni 2021). Diese Information deckt sich mit Angaben in weiteren Berichten, die auf Anfang Juni 2021 datiert sind.
Dementsprechend nimmt die KfW keine neuen Anträge mehr entgegen.
Allerdings weist die KfW explizit darauf, dass vor dem Antragsstopp bereits erteilte Zusagen nicht berührt werden. D. h. wurde eine Maßnahme zur Barrierereduzierung geplant, der Zuschuss beantragt und bewilligt, besteht Anspruch auf die Auszahlung, unabhängig davon, ob die Baumaßnahme bereits durchgeführt wurde oder nicht.
Welche Alternativen gibt es aufgrund der bereits im Juni 2021 aufgebrauchten Fördermittel?
Die KfW hält sich auf der eigenen Internetseite zunächst bedeckt, was Fördermöglichkeiten durch den KfW Zuschuss für das Jahr 2022 betrifft. Sie verweist darauf, dass eine Förderung gegebenenfalls dann möglich ist, wenn im Bundeshaushalt für 2022 wieder Mittel vorgesehen sind.
Mit Blick auf die große Nachfrage vor allem in diesem und in vergangenem Jahr und auf den demografischen Wandel ist jedoch davon auszugehen, dass auch für das Jahr 2022 und die Folgejahre ein angemessener Anteil an Fördermitteln zur Barrierereduzierung in Wohnungen und Häusern bereitgestellt wird. Allerdings führt die KfW weiter aus, dass eine Antragstellung nur dann möglich ist, wenn mit dem zu bezuschussenden Vorhaben noch nicht begonnen wurde.
Das bedeutet für interessierte Kunden, entweder das komplette Bauvorhaben zu verschieben und für das Jahr 2022, sofern möglich, KfW Zuschuss und ggf. Darlehen zu beantragen. Alternativ hierzu stellt sich die Frage der Barriereteilreduzierung. Denkbar wäre z. B. im Jahr 2021 einen Treppenlift zu installieren und die Badmodernisierung im darauffolgenden Jahr durchzuführen. Allerdings bedarf dies einer sorgfältigen Planung und Kalkulation, um einen größtmöglichen Zuschuss zu erhalten.
KfW Förderung Stand 2021 – Alternativen?
Neben den Fördermöglichkeiten, die die KfW für die Barrierereduzierung im Badezimmer bereitstellt, gibt es weitere Zuschüsse und Fördermöglichkeiten von anderen Institutionen. Allerdings gilt auch hier, das Bauvorhaben und die Kosten sorgfältig zu planen, Fördermöglichkeiten zu vergleichen und ggf. eine Beratung in Anspruch zu nehmen, um Fehler bei der Antragstellung bzw. Kombination verschiedener Fördermöglichkeiten zu vermeiden.
Personen mit Pflegegrad haben Anspruch auf den so genannten Pflegekassenzuschuss und können einen Antrag auf eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme bei der für sie zuständigen Kranken- bzw. Pflegekasse stellen.
Weitere Fördermittelgeber sind die Landesbanken der einzelnen Bundesländer, aber auch Städte und Kommunen. Letztere beabsichtigen mit eigenen Zuschüssen oder Darlehen die Attraktivität der Stadt oder Gemeinde als Wohnort zu steigern. Dadurch bleibt z. B. Kaufkraft für den Einzelhandel erhalten oder es wird neue Kaufkraft hinzugewonnen, weil z. B. Senioren sich bewusst für einen Umzug entscheiden.
Welchen Beitrag können wir von SchnellesBad Deutschland leisten?
Wenn es um das Thema „Wie finanziere ich eine Badsanierung“ geht, können bzw. dürfen wir von SchnellesBad Deutschland lediglich allgemein informieren. Geht es aber um die Themen “Altersgerecht Wohnen“, “Altersgerecht Bauen bzw. Umbauen” vom Badezimmer, sind wir der richtige Ansprechpartner für den Badumbau. Mit deutschlandweit tätigen Handwerker- und Montageteams kümmern wir uns gerne auch um ihr Bad. Ob Austausch Wanne zur Dusche, spülrandloses WC oder eine professionell aufgetragene Anti-Rutsch Beschichtung auf dem Fußboden – wir erledigen die anfallenden Arbeiten schnell, zuverlässig und zu fairen Preisen.
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