Pflegevertrag

Pflegevertrag ambulanter Pflegedienst
Pflegevertrag ambulanter Pflegedienst

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Pflegevertrag mit dem mobilen / ambulanten Pflegedienst abschließen – Worauf ist zu achten?

Wer sich für die Pflege zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst entschieden hat, benötigt für die künftige Pflege durch professionelle Pflegekräfte eine rechtliche Grundlage. Diese rechtliche Grundlage bildet ein so genannter Pflegevertrag. Pflegedienste wiederum mit den Krankenkassen einen so genannten Versorgungsvertrag. Ein Pflegevertrag ist auch nicht zu verwechseln mit einem Betreuungs- bzw. Heimvertrag. Betreuungs- und Heimverträge gelten für die Pflege und Betreuung in einer Pflegeeinrichtung erfolgt. In folgendem Beitrag haben wir die wichtigsten Punkt zu einem Pflegevertrag zusammengefasst.

Grundsatz der Vertragsfreiheit

In Deutschland gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Dieser ergibt es sich aus Artikel 2 Absatz 1 GG. Darin heißt es: “Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.” Der Grundsatz der Vertragsfreiheit besagt, dass es jedem Menschen zusteht, hinsichtlich des Vertragspartners und des Vertragsgegenstandes frei zu bestimmen. Grenzen dabei sind die verfassungsmäßige Ordnung, die guten Sitten oder eine drohende Rechtsverletzung der Rechte anderer. In einigen Gesetzen, wie z. B. dem Bürgerlichen Gesetzbuch, schreibt der Gesetzgeber hinsichtlich Kauf- oder Fernabsatzverträgen beispielsweise Formerfordernisse vor. Die gilt gleichermaßen für Pflegeverträge. Grundlage hierfür ist Paragraf 120 SGB XI.

Pflegevertrag ambulanter Pflegedienst
Pflegevertrag ambulanter Pflegedienst

Die einzelnen Bestandteile von Paragraf 120 SGB XI

Paragraf 120 SGB XI besteht aus insgesamt vier Absätzen. Davon gelten jedoch nur einzelne Sätze unmittelbar für das Vertragsverhältnis zwischen Pflegedienst und Pflegebedürftigem bzw. dessen Angehörigen. Überdies sind jene gesetzlichen Vorgaben als Mindestanforderungen zu betrachten. Praxisratgeber, wie z. B. Verbraucherzentralen empfehlen daher genau hinzuschauen.

Absatz 1: Gegenstand des Pflegevertrages

Bei Abschluss eine Pflegevertrags übernimmt der Pflegedienst die Verpflichtung, spätestens mit Beginn des ersten Pflegeeinsatzes die pflegebedürftige Person ordnungsgemäß zu versorgen.

Kein Schriftformerfordernis

Entgegen weitläufiger Meinungen benötigt ein Pflegevertrag keine Schriftform. Allerdings wird es im Streitfall praktisch unmöglich oder nur sehr schwer sein, dem Vertragspartner ohne schriftliches Dokument eine Pflichtverletzung vorzuwerfen. Daher ist die Schriftform eines Pflegevertrages dringend zu empfehlen.

Kündigungsrecht des Pflegebedürftigen

Um Pflegebedürftige vor nachteiligen Vertragsklauseln oder unzureichender Pflege zu schützen, haben Pflegebedürftige ein jederzeitiges Kündigungsrecht, ohne dabei einige Kündigungsfrist einhalten zu müssen (Absatz 2, Satz 2). Umgekehrt sollte die ordentliche Kündigungsfrist des Pflegedienstes möglichst lange sein, damit bei einer Kündigung Pflegebedürftige genügend Zeit habe, sich um eine Alternative zu bemühen.

Vertragsinhalte

Die Mindestinhalte des Pflegevertrages ergeben sich aus Absatz 3, Satz 1. Darin heißt es:

„In dem Pflegevertrag sind mindestens Art, Inhalt und Umfang der Leistungen einschließlich der dafür mit den Kostenträgern nach § 89 vereinbarten Vergütungen für jede Leistung oder jeden Leistungskomplex gesondert zu beschreiben.“.

Haftungsfragen

Wichtiger Bestandteil von Pflegeverträgen sollten auch Haftungsfragen sein. Genaue Regelungen wer für Schäden aufkommen muss, die bei der Pflege entstehen können (Kratzer an Möbeln usw.) ersparen unnötigen Ärger. Viele Pflegedienste versichern solche Fälle, um Schäden, die Mitarbeiter des Pflegedienstes verursachen, unbürokratisch zu regulieren.

Zahlungsmodalitäten

Zahlungsmodalitäten können frei verhandelt werden. Um hier einen besseren Überblick zu behalten oder bei Unzufriedenheit oder Unklarheiten Zahlungen solange zurückbehalten zu können, bis diese ausgeräumt sind, ist es ratsam, keine Vorauszahlungen zu vereinbaren und die erbrachte Leistung, die der Pflegedienst nicht direkt über die Pflegekasse abrechnet, per Rechnung zu bezahlen.

Leistungsnachweise

Pflegedienste benötigen Leistungsnachweise, um gegenüber der Pflegekasse abzurechnen. Damit Pflegebedürftige und Angehörige über die erbrachten Leistungen im Bilde sind und diese nachvollziehen können, ist es ratsam, vertraglich zu vereinbaren, dass Kopien der Leistungsnachweise zur Verfügung gestellt werden müssen oder. Alternativ empfehlen wir ein jederzeitiges Auskunftsrecht des Pflegedürftigen oder dessen Angehörigen zu vereinbaren.

Schriftformerfordernis Pflegekosten

Im Gegensatz zu der nicht notwendigen Schriftform des Vertrags, müssen darin beschriebene Leistungen und deren Kosten sowie die Kostenbeteiligung durch die Pflegekassen schriftlich fixiert werden.

Pflegevertrag genau lesen

 Viele Pflegedienste verwenden Musterverträge, die von Berufsverbänden oder Krankenkassen nach den gesetzlichen Vorgaben angefertigt wurden. Solche Muster enthalten als wichtigen, vorgeschrieben Bestandteile. Meist sind sie auch leicht verständlich oder enthalten im Anhang oder auf einem Merkblatt weitere Erläuterungen. Solche Musterverträge können jedoch nicht mehr aktuell und somit fehlerhaft sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn Gesetzesänderungen nicht oder nicht zeitnah in einen solchen Mustervertrag eingearbeitet werden.

Ebenso kann es sein, dass Musterpflegeverträge durch den mobilen Pflegedienst überarbeitet oder angepasst werden. Dabei können, beabsichtigt oder unbeabsichtigt sei dahingestellt, Inhalte abgeändert worden, die sich im Nachgang als nachteilig für den Vertragspartner erweisen. Genaues Lesen, ein Blick ins Kleingedruckte und auch ggf. der Abgleich des Mustervertrages mit anderen Musterverträgen gehören deswegen für jede Vertragsunterschrift.

 Informationen über den Vertragspartner einholen

Auch wenn hinlänglich bekannt ist, dass Bewertungen oder Kritiken, die auf Bewertungsportalen zu finden sind, nicht immer der Wahrheit entsprechen, so liefern sie doch einige wichtige Erkenntnisse und Anhaltspunkte. Häuft sich die Kritik zu bestimmten Sachverhalten, kann dies das Indiz dafür angesehen werden, dass der Pflegedienst an der Stelle Defizite hat. Aber auch die Art und Weise wie der betroffene Pflegedienst auf Kritik reagiert (Einsicht, Entschuldigung, Lösungsvorschlag usw.) gibt Erkenntnisse über die Qualität des Pflegedienstes und somit auch darüber, mit wem man als Vertragspartner zu tun hat.

Das gleiche gilt für den umgekehrten Fall zu vieler ähnlicher positiver Bewertungen oder Kommentare und für das Fehlen oder nur vergleichsweise sehr wenige neutrale oder schlechte Bewertungen. Dies kann, muss aber keinesfalls, ein Indiz dafür sein, dass seitens des Pflegedienstes künstlich nachgeholfen wurde, um über Schwächen und Defizite hinwegzutäuschen.

Gleichwohl eignet sich auch ein Blick in die Lokale Presse oder aber Nachfragen im Freundes- und Bekanntenkreis, um weitere wichtige Erkenntnisse über den Pflegedienst als Vertragspartner zu gewinnen.

Bei Zweifeln: Anwalt konsultieren

Leider tummeln sich in der Branche der mobilen Pflegedienste nicht nur seriöse Anbieter. Gelegentlich treiben hier auch schwarze Schafe ihr Unwesen. Solchen Pflegediensten liegt das Wohl von pflegebedürftigen Menschen nicht am Herzen. Vielmehr dominiert die Profitgier und steht im Vordergrund. Unzulässige Klauseln, versteckte Kosten oder Einschränkungen des Leistungsumfangs beispielsweise können für Unmut sorgen oder Ärger bzw. Streit heraufbeschwören. Zwar können derartige Vertragsinhalte angefochten werden. Allerdings bedeutet dies zunächst unnötige Kosten für einen Anwalt und Ärger, mit mitunter ungewissem Ausgang, wenn über strittige Punkte keine einvernehmliche Einigung erzielt werden kann, sondern hierüber Gerichte entscheiden müssen. Wer also Zweifel an einzelnen Inhalten des Pflegevertrags hat, sollte diese möglichst vor Vertragsschluss ausräumen und den Vertrag zwecks Prüfung einem auf Pflegeverträge spezialisierten Rechtsanwalt vorliegen. Dies erspart im Nachgang Zeit, Ärger und Geld.

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